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Das PBP Regelwerk

Teil III - Im Kampf

3. Vertreibung

Eine Vertreibung tritt dann ein, wenn ein Kolonist oder ein Invasor ein gegnerisches Kolonie-HQ erobert.


3.1. Eroberung des Kolonie-HQ

Erobert ein Account ein gegnersiches Kolonie-HQ und kann dieses 5 gespielte Runden lang halten, so gilt die Kolonie als erobert und der ehemalige Kolonist als Vertriebener.

3.1.1. Mit Eroberung des Kolonie-HQ verliert der ehemalige Besitzer des HQ die Sicht auf die Landepads, eine Landung von Raumschiffen über das Raumflugsystem ist dann dort nicht mehr möglich.
3.1.2. Der Eroberer erhält Sicht auf die Landepads und kann die dort parkenden Einheiten angreifen.
3.1.3. Mit Ablauf der 5 gespielten Runden nach Eroberung (auf Wunsch auch schon vorher) kann der Vertriebene eine ILZ zu seiner neuen Heimatlandezone erklären. Von dort aus kann er seine Rückeroberung führen.
3.1.4. Auch nach Erklärung des Vertriebenen-Status kann der Eroberer die für ihn neuen Kolonie-Landepads nicht als HLZ nutzen, die Ankunft von Raumschiffen erfolgt weiterhin auf der ursprünglichen HLZ. Planetare Sprünge sind möglich.
3.1.5. Supervisoren können anfliegende Raumschiffe in eine Wartepositon stellen, wenn das Landen eine unmittelbare Zerstörung des Raumschiffs herbeiführen könnte.

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3.2. Rückeroberung

Der Vertriebene hat 30 gespielte Runden Zeit sein ehemaliges Kolonie-HQ zurückzuerobern.

3.2.1. Kann der Vertriebene das rückeroberte HQ 5 gespielte Runden lang halten, so wird er wieder als regulärer Kolonist eingesetzt.
3.2.2. Läuft die Frist ohne Rückeroberung ab, so wird der Vertriebene vom Planeten zwangsevakuiert.
3.2.3. Erobert der Vertriebene sein Kolonie-HQ endgültig zurück, so wird die Invasion für gescheitert erklärt und der Invasor zwangsevakuiert.
3.2.4. Während der Vertriebenenphase kann der Vertriebene jederzeit eine Notfall-Evakuierung beantragen.
3.2.5. Befindet sich das HQ zum Ablauf der jeweiligen Frist direkt umkämpft, kann der SV die Frist solange verlängern, bis entweder das Kolonie-HQ erobert ist oder die Rückeroberung offensichtlich nicht mehr möglich ist.

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