Das PBP Regelwerk Teil I - Grundlagen
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2.1.1. Ziel
Das Hauptziel des Spieles ist es, ein möglichst großes Territorium zu verwalten und nicht, so viele Gegner wie möglich auszuschalten. Die Größe des Territoriums wird nach der dominanten Sicht ermittelt.
2.1.2. Territorium beanspruchen
Ein Spieler kann ein Gebiet für sich selbst als eigenes Territorium beanspruchen, wenn es durch eine eindeutige Grenze markiert wurde. Ist dies nicht vorhanden, so darf jeder andere Spieler dieses Gebiet selbst besetzen, Gebäude erobern und gegnerische Radaranlagen vertreiben oder vernichten. Der Supervisor entscheidet ob das Gebiet eigenes Territorium ist oder nicht.
2.1.2.1. Zulässige Grenzmarkierungen sind: Stacheldraht, Panzersperren, Laserzäune, Schützengräben und Turretsockel.
2.1.2.2. Nahe der Grenze müssen Einheiten oder Gebäude platziert sein, um den Gebietsanspruch zu bekräftigen.
2.1.2.3. Einheiten können ebenfalls eine Grenze markieren.
2.1.2.4. Bei Kombination verschiedener Elemente muß erkennbar sein, dass diese eine zusammenhängende Grenze darstellen.
2.1.3. kein eigenes Territorium
Folgende Varianten können nicht als eigenes Territorium deklariert werden oder können nicht zur Grenzsicherung eingesetzt werden :
2.1.3.1. Das Gebiet im Radius von 15 Feldern um eine gegnerische Kolonie
oder einer ILZ
(keine Eng-Belagerung, Radius beginnend ab ISG
Sockel).
2.1.3.2. Das Gebiet im Radius von 25 Feldern um die gegnerische Heimatbasis
(keine Eng-Belagerung, Radius beginnend ab ISG-Sockel).
2.1.3.3. Das Gebiet zwischen Sektor-Kartenrand und einer in dem Sektor befindlichen gegnerische HB
oder Kolonie
(keine Umzingelung).
2.1.3.4. 10 Felder Abstand zum Kartenrand zwischen einer ILZ
und der nächstgelegenen gegnerischen HB
oder Kolonie
(keine Vollsperrung ILZ<->Ziel).
2.1.3.5. Einzelne oder wenige Einheiten, welche nicht in Verlängerung offensichtlicher Grenzen stehen.
2.1.3.6. Serviceeinheiten (Bau, Reparatur, Tanker, Transporter, Radar).
2.1.3.7. Solo-Boden oder Solo-Luft oder Solo-Orbital Abwehranlagen, welche nicht durch zusätzliche Grenzmarkierungen geschützt sind.